Wegen haltloser Anschuldigungen entlassen – gerechtfertigt?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat am 06.08.2024 (Az. 5 Sa 86/23) entschieden, dass eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn ein Arbeitnehmer haltlose Anschuldigungen gegenüber Vorgesetzten erhebt.

Die Parteien stritten über die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung und über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Erhebung haltloser Anschuldigungen gegenüber anderen Beschäftigten.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer unbegründete Vorwürfe gegen seine Vorgesetzten erhoben. Das Gericht bewertete dieses Verhalten als schwerwiegende Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig störte. Da keine milderen Mittel zur Verfügung standen, um das gestörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen, wurde die Kündigung als angemessen und verhältnismäßig angesehen.

Dieses Urteil unterstreicht, dass unbegründete Beschuldigungen gegen Vorgesetzte ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Arbeitnehmer sollten daher sorgfältig abwägen, bevor sie Anschuldigungen erheben, und sicherstellen, dass ihre Vorwürfe auf fundierten Tatsachen basieren.

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