Trendumkehr Homeoffice – darf der Arbeitgeber dauerhaft Beschäftigte zurück ins Unternehmen holen?

Rechtsanwalt Silvio Lindemann dazu im Interview mit dem mdr Sachsenradio.

Die Möglichkeit „Homeoffice“ haben viele Beschäftigte zu schätzen gelernt. Doch derzeit heißt es in Diskussionen oft: zurück ins Büro! Doch kann der Arbeitgeber die Möglichkeit Homeoffice einfach wieder abschaffen?

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat beim Ratgeber des mdr Sachsenradio zum aktuellen Thema „Rückholung aus dem Homeoffice“ in einem Interview am 23.07.2024 aufgeklärt und die aufkommenden Fragen beantwortet.

  • Gibt es eigentlich ein „Gewohnheitsrecht“, wenn Beschäftigte bisher regelmäßig im Homeoffice tätig waren?
  • Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber die Beschäftigten aus dem Homeoffice zurückholen?

Das Interview gibt es hier.


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