Annika Börner

Zur Person

2009
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1982
geboren 1982
Studium in Dresden

Sprachen

Deutsch, Englisch

Tätigkeitsgebiete

Frau Rechtsanwältin Börner ist in den folgenden Bereichen tätig:

Familienrecht

Scheidungen

Unterhalt

Kindesunterhaltsansprüche, Ehegattenunterhaltsansprüche (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)

Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich

Hausratsteilung

Ehewohnung

Gewaltschutzverfahren

Sorge- und Umgangsverfahren (Streitigkeiten des Sorgerechts, Meinungsverschiedenheiten bezüglich einer Angelegenheit, z.B. impfen/ nicht impfen)

Ausgestaltung des Umgangsrechts der Eltern und dritten Personen (auch Großeltern und Geschwister)

Erstellen von Eheverträgen, Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Börner ist seit vielen Jahren überwiegend im Bereich des Familienrechts tätig.

Oftmals befinden sich meine Mandanten in einer schwierigen Lebenssituation. Die Partnerschaft bzw. Ehe ist zerbrochen und neben der Scheidung der Ehe stehen viele zu klärende Fragen und Angelegenheiten an. Dabei können die vermögensrechtlichen Folgesachen, wie der Zugewinnausgleich und die Klärung unterhaltsrechtlicher Fragen, genauso existenzielle Folgen haben, wie der regelmäßig mit einer Scheidung durchzuführende Rentenausgleich. Von großer Bedeutung sind zudem die Kindschaftssachen, bei denen es vor allem um die elterliche Sorge und das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern geht. Bei allen familienrechtlichen Belangen ist es wichtig, zunächst einmal zuzuhören und dem Mandanten in dieser vor allem emotional schweren Zeit einen lösungsorientierten und wirtschaftlich sinnvollen Überblick zu verschaffen. Gerade zum Wohle der gemeinsamen Kinder ist dabei eine möglichst einvernehmliche Lösung erstrebenswert.

Neben dem dafür notwendigen Fingerspitzengefühl bedarf es auch taktischer Erwägungen, um Ihre Interessen und Belange bestmöglich durchzusetzen. Frau Rechtsanwältin Börner berät und vertritt Mandanten dabei sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Das Familienrecht umfasst dabei insbesondere folgende Themen:

Ehe- und nichteheliche Lebensgemeinschaften

Ehescheidung/ Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Versorgungsausgleich

Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Unterhaltsansprüche der Kinder, der Eltern, des geschiedenen Ehegatten und auch der nichtehelichen Mütter

das Prüfen und Erstellen von Eheverträgen, Trennungs- und Ehescheidungsfolgen­vereinbarungen

Kindschaftssachen, wie das Sorge-, Umgangs-, Namens- und Abstammungsrecht

Wohnungszuweisung

Vaterschaftsanfechtung/ Vaterschaftsfeststellung

Adoptionsrecht

Kommunikations­daten

Teamassistentin

Kontaktieren Sie Annika Börner

nach oben