Auch betreffend Corona bestehen weiterhin hohe Zahlen bei den Infektionen. In Pflegeeinrichtungen wurden daher bereits interne Tests eingeführt; in vielen Unternehmen ist der hohe Krankenstand immer stärker zu spüren.
Was gilt aktuell aber eigentlich zu beachten und ist eine symptomlose Infektion ein Grund, einfach zuhause zu bleiben?
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio diese und weitere Fragen, u.a.
- Darf man mit Symptomen zur Arbeit?
- Wie muss der Arbeitgeber reagieren?
- Treffen Arbeitgeber Fürsorgepflichten?
- Bestehen gegenüber dem Arbeitgeber Schadenersatzansprüche bei einer Infizierung durch einen erkrankten Kollegen?
beantwortet.
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Glashütter Straße 104, 01277 Dresden
Telefon +49.351.86266118
Telefax +49.351.86266218
E-Mail Lindemann@pkl.com