Rechtsanwalt Silvio Lindemann dazu im Interview mit dem mdr Sachsenradio.
Rein digitale Gehaltsabrechnungen per gesichertem Mitarbeiterpostfach sind zulässig, so entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28.01.2025 (Az. 9 AZR 487/24).
Damit sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die Gehaltsabrechnungen bereitzustellen. Das muss laut Bundesarbeitsgericht allerdings nicht unbedingt in Papierform erfolgen, da das Gesetz lediglich die sogenannte Textform verlange.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat beim mdr Sachsenradio zu diesem aktuellen Thema in einem Interview am 29.01.2025 aufgeklärt und die aufkommenden Fragen beantwortet.
- Es genügt also tatsächlich die reine digitale Übermittlung der Gehaltsabrechnungen an Arbeitnehmer?
- Was ist, wenn Arbeitnehmer auf die Gehaltsabrechnung in Papierform bestehen?
- Was ist, wenn Arbeitnehmer keine technische Möglichkeit für den Zugang zur digitalen Gehaltsabrechnung haben?
Das Interview gibt es hier.
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Glashütter Straße 104, 01277 Dresden
Telefon +49.351.86266118
Telefax +49.351.86266218
E-Mail Lindemann@pkl.com