Krank im Urlaub – was rechtlich gilt. Rechtsanwalt Silvio Lindemann dazu im Interview mit dem mdr Sachsenradio.

Wer ärgert sich nicht, wenn der Urlaub ansteht, sich aber ein Infekt oder sonstiger krankheitsbedingter Ausfall anstelle des angedachten Urlaub meldet. Müssen Arbeitnehmer sich nun krankmelden? Und was gilt, wenn sie mitten im Urlaub erkranken?

Urlaub und eine Arbeitsunfähigkeit schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach § 9 BUrlG nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Aber es gibt Ausnahmefälle und Besonderheiten zu beachten.


Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat beim Ratgeber des mdr Sachsenradio dazu in einem Interview am 17.06.2024 aufgeklärt und die aufkommenden Fragen beantwortet.

  • Verfallen meine Urlaubstage, wenn ich in den Ferien krank werde?
  • Damit die sogenannten Urlaubsnachgewährung greift, braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Welche Fristen sind da einzuhalten?
  • Eine elektronische AU gibt es ja im Ausland nicht. Was muss in einer solchen schriftlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland stehen?
  • Was ist sonst noch zu beachten, damit Krankheitstage letztlich nicht doch als Urlaubstage zählen?
  • Darf ich die versäumten Tage einfach an den Urlaub dranhängen?

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