Ab 08.11.2021 strengere Corona-Schutz­maß­nahmen in Sachsen

Das Infektionsgeschehen in Deutschland und Sachsen steigt deutlich an.  Seit dem 08.11.2021 gelten daher in Sachsen strengere Maßnahmen mit der Einführung der 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) im Bereich der (Innen)Gastronomie, Veranstaltungen und Freizeit- und Kultureinrichtungen.

Ferner wurde die eindringliche Empfehlung ausgesprochen, am Arbeitsplatz/ im Arbeitsbereich die 3G-Regel anzuwenden. Bisher bestand eine Pflicht dahingehend nur bei direktem Kundenkontakt. Dies soll aufgrund der Empfehlung nunmehr auf alle Arbeitsbereiche ausgeweitet werden.

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in Interviews gegenüber dem mdr Sachsenradio und MDR AKTUELL damit aufkommende Fragen,

  • Wie sieht es mit einer Testpflicht am Arbeitsplatz – auch für Geimpfte – aus?
  • Wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz kommen?
  • Kann die 3G-Regel den Unternehmen überhaupt vorschreiben?

beantwortet.

Die Interviews finden hier: mdr Sachsenradio und MDR AKTUELL.

Schreibe einen Kommentar

nach oben