Das Landgericht Koblenz hat am 17.09.2024 (Az. 11 O 12/24) entschieden, dass das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich erlaubt ist. Auch das Zurückholen von Mitarbeitern, die bereits gewechselt haben, ist nicht automatisch unzulässig.
Im zu entscheidenden Fall hatten zwei Unternehmen, die im Bereich Brandschutz arbeiten, um dieselben Mitarbeiter konkurriert. Die Klägerin warf der Gegenseite vor, unfaire Methoden benutzt zu haben, um Mitarbeiter zur Rückkehr zu bewegen – z. B. durch einheitliche Kündigungsschreiben und finanzielle Anreize.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass solche Handlungen nur dann verboten sind, wenn sie mit unlauteren Mitteln erfolgen, etwa durch Täuschung, Vertragsbruch oder das gezielte Schädigen des anderen Unternehmens. Da solche unfairen Methoden nicht ausreichend belegt wurden, wies das Gericht den Antrag der Klägerin zurück.
Das Abwerben von Mitarbeitern bleibt also erlaubt, solange es fair und ohne schädigende Absichten geschieht.
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