Von wegen Bürokratieabbau – Neue Pflichten für Arbeitgeber bei Einsatz Künstlicher Intelligenz

Neues aus Brüssel: Schon am 02.02.2025 treten die ersten Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU VO KI) in Kraft. Was aber damit verbunden ist, liegt meist noch im Vorborgenen: Dort ist nämlich eine Bestimmung enthalten, die verpflichtende Schulungen für Arbeitnehmer vorsieht, wenn diese in ihrem Arbeitsbereich mit künstlicher Intelligenz in Berührung kommen.

Art. 4 EU VO KI enthält eine Regelung, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, den Arbeitnehmern zwingend eine Fortbildung anzubieten, wenn sie mit künstlicher Intelligenz arbeiten müssen. Nach dieser Vorschrift, die mit „KI-Kompetenz“ überschrieben ist, haben u.a. Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Die nationale Grundlage hierfür findet sich in § 111 GewO. Was genau darunter zu verstehen ist, und wie die Schulungen aussehen sollen, bleibt offen.

Jedenfalls ergibt sich in diesem Zusammenhang folgendes:

Nach § 111 Abs. 1 GewO dürfen dem Arbeitnehmer die Kosten nicht auferlegt werden, wenn der Arbeitgeber durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, durch Tarifvertrag oder durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer eine für die Arbeitsleistung erforderliche Fortbildung zu gewähren. Nach § 111 Abs. 2 GewO hat diese Fortbildung während der regelmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Soweit sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden muss, gilt sie als Arbeitszeit und ist daher zu vergüten oder bei entsprechender betrieblicher Regelung durch bezahlte Freizeit auszugleichen.

Es ist daher dringend zu empfehlen, zunächst festzustellen, wo Beschäftigte im Unternehmen mit künstlicher Intelligenz in Berührung kommen und darauf aufbauend entsprechende Schulungen durchzuführen. Sicherlich werden hierfür auch die ersten Anbieter den Markt betreten.

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