Die Fußball-EM steht in den Startlöchern und für die Fußballfans gibt es auch bei der Arbeit einiges zu beachten. Dazu hat Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann beim MDR Sachsen – das Sachsenradio aufkommende Fragen beantwortet.
- Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch während der Europameisterschaft Fußball zu schauen oder zumindest im Radio zu hören?
- Wenn ich den Spielplan nicht langfristig auf dem Schirm habe und feststelle dass ich ein Spiel dienstlich verpassen würde.. darf ich kurzfristig Urlaub verlangen .. oder das beispielsweise meine Schicht getauscht wird?
- Tippgemeinschaften zur EM sind sicherlich keine Seltenheit und können sich natürlich mit Arbeitskollegen zusammenfinden. Was muss ich beachten, wenn ich am Arbeitsplatz eine Fußball Tipp Gruppe aufmache?
- Wenn ich nach einem langen Fußballabend morgens verkatert bin und mich kurzfristig krank melde, habe ich dennoch Recht auf mein volles Gehalt?
- Für alle die, die Fußball EM nicht nur im Herzen tragen, sondern auch am Körper oder am Auto. – darf ich ungefragt meinen Arbeitsplatz mit Deutschlandfähnchen zur EM schmücken oder mit Trikot am Arbeitsplatz erscheinen?
Die Fußball-EM bringt also nicht nur Spannung für Spieler und Zuschauer, sondern wirft auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Die Spielregeln sollten auch am Arbeitsplatz insoweit eingehalten werden und dann stimmt für alle das Ergebnis.
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