Telefonische Krankmeldung – wieder möglich. Dazu Rechtsanwalt Lindemann im Interview mit dem mdr sachsenradio

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 07.12.2023 beschlossen, dass Vertragsärzte jetzt dauerhaft die Möglichkeit haben, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben.

Während der Corona-Pandemie konnten Ärztinnen und Ärzte Patienten mit leichten Infekten nach telefonischer Anamnese krankschreiben. Diese Sonderregelung endete zum 31. März dieses Jahres. Nunmehr besteht dauerhaft die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese zu bescheinigen.

In einem Interview mit dem mdr Sachsenradio hat Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann Fragen zum Ablauf und den Voraussetzungen der telefonischen Krankschreibung beantwortet.

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