Kein Schadenersatz wegen Facebook Datenleck

Zahlreiche von einem Datenschutzverstoß betroffene Facebook-Nutzer machen derzeit bundesweit gegen den amerikanischen Betreiber Meta Platforms Schadenersatz geltend.

Hintergrund ist, dass im April 2021 die Daten von etwa 500 Millionen Facebook-Nutzern (darunter Namen und Telefonnummern) im Darknet veröffentlich wurden.

Die unbekannten Täter hatten die Daten über einen längeren Zeitraum unter Ausnutzung der seinerzeitigen Suchfunktion von Facebook gesammelt (sogenanntes Scraping).

Das OLG Hamm hat die auf Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000 gerichtete Klage einer Betroffenen abgewiesen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2023 – Az. 7 U 19/23).

Zwar hatte das Gericht datenschutzrechtliche Verstöße und eine dem Grunde nach zum Schadenersatz führende Pflichtverletzung festgestellt. Der Klägerin sei es nach der Urteilsbegründung aber nicht gelungen, einen immateriellen Schaden konkret nachzuweisen. Der von der Klägerin angeführte „Kontrollverlust“, das Gefühl des „Beobachtetwerdens“, der „Hilflosigkeit“, das deshalb entwickelte „Gefühl der Angst“ reichten dem Gericht zur Darlegung einer konkret-individuellen Betroffenheit der Klägerin nicht aus.

Der Streitwert wurde für das gesamte Verfahren auf EUR 3.000 festgesetzt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

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Hans-Georg Stache
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