Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Den dazugehörigen Beitrag aus September 2022 finden Sie hier.
Nun liegt die Urteilsbegründung vor und die Regeln für die Zeiterfassung sind konkretisiert.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Beitrag von mdr AKTUELL (Nachrichtenradio) damit aktuell bestehende Fragen,
● Gilt dies jetzt?
● Was müssen Arbeitgeber beachten?
● Wann steht eine Gesetzesänderung an?
beantwortet.
Den Beitrag finden Sie hier (zum Nachhören hier).
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Glashütter Straße 104, 01277 Dresden
Telefon +49.351.86266118
Telefax +49.351.86266218
E-Mail Lindemann@pkl.com