Die Corona-Pandemie brachte viele Sonderregelungen. Auch im Arbeitsrecht galt es, viele Neuerungen zu beachten und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mussten kurzfristig eine Reihe von Gesetzesänderungen und Maßnahmen berücksichtigen.
Nun ist aber zum 25.05.2022 die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen und auch bezüglich der telefonischen Krankschreibung sowie Eigentestung (mit positivem Testergebnis) gilt es nunmehr die Änderungen zu berücksichtigen.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem mdr Sachsenradio damit aufkommende Fragen,
● Was gilt für die bzw. anstelle der telefonischen Krankschreibung ab 01.06.2022?
● Wie muss ich mich bei einem positiven Selbsttest verhalten?
● Sind generell die Corona-Regeln am Arbeitsplatz außer Kraft gesetzt?
beantwortet.
Das Interview finden Sie hier.
Die sich daraus ergebenden Nachfragen zum Thema positiver Selbsttest hat Herr Lindemann ebenfalls beantwortet.
Silvio Lindemann
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