Am Arbeitsplatz gilt nun geimpft, genesen oder getestet. Was ist betreffend dieser Daten im Sinne des Datenschutzes zulässig? Rechtsanwalt Silvio Lindemann dazu im Interview mit dem mdr Sachsenradio.
- Was darf der Arbeitgeber erfragen und was wiederum dann dokumentieren/ verarbeiten?
- Wie sind die Tests durchzuführen?
- Gilt die Durchführung der Tests als Arbeitszeit?
- Welche Konsequenzen drohen Arbeitnehmern, die den Nachweis nicht erbringen wollen oder sich testen lassen?
Das Interview finden Sie hier.
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