Bisher wurde lediglich die eindringliche Empfehlung ausgesprochen, am Arbeitsplatz/ im Arbeitsbereich die 3G-Regel anzuwenden. Bisher bestand eine Pflicht dahingehend nur bei direktem Kundenkontakt. Dies soll aufgrund der Empfehlung nunmehr auf alle Arbeitsbereiche ausgeweitet werden.
Doch das Infektionsgeschehen sieht die Ampel-Parteien veranlasst, die 3G-Regelungen auch am Arbeitsplatz verpflichtend zu machen.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Silvio Lindemann hat in einem Interview gegenüber dem MDR AKTUELL damit aufkommende Fragen,
- Muss der Arbeitnehmer damit Auskunft über seinen Impfstatus geben?
- Was sind mögliche Folgen, wenn Arbeitnehmer die 3G-Regel am Arbeitsplatz nicht befolgen wollen?
beantwortet.
Das Interview finden Sie hier.
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